E-Roller im Zug mitnehmen: Was du als Fahrgast über die Mitnahme in Zug, U-Bahn und ÖPNV wissen müssen
Du willst Deinen E-Scooter im Zug oder in der U-Bahn mitnehmen? Dann solltest Du unbedingt die aktuellen Regeln kennen! In diesem Artikel erfährst Du, wo und wie Du Deinen E-Roller im öffentlichen Nahverkehr und Fernverkehr transportieren darfst und wo ein Mitnahmeverbot herrscht.
Besonders für Fahrende, die den E-Roller auf der „letzten Meile“ nutzen, ist dieser Artikel ein Muss. Lies weiter und vermeide unangenehme Überraschungen auf Deiner nächsten Fahrt mit der Bahn.
- Mitnahme von E-Scootern: Darf man E-Scooter im Zug mitnehmen?
- Unterschied zwischen dem öffentlichen Nahverkehr und Fernverkehr: Was gilt wo?
- E-Tretroller: Wie sieht es mit der Mitnahme in der U-Bahn, S-Bahn und Straßenbahn aus?
- E-Scooter und Akkus: Warum die Brandgefahr ein Thema ist
- Welche Regelungen für E-Scooters gelten in ICE, TGV, RJX und ECE?
- Was ist mit Bussen und Bahnen im städtischen ÖPNV?
- Schienenpersonennahverkehr: Wie muss man den E-Roller verstauen?
- Was gilt als Handgepäck und wann ist der E-Scooter zu groß, um transportiert zu werden?
- E-Roller im Zug: Tipps für eine stressfreie Mitnahme
- Wichtigste Punkte zusammengefasst
Mitnahme von E-Scootern: Darf man E-Scooter im Zug mitnehmen?
Grundsätzlich gilt: Der Transport von E-Rollern in Zügen ist nicht pauschal erlaubt, denn es hängt vom jeweiligen Verkehrsunternehmen ab. Während einige die Beförderung erlauben, haben andere ein ausdrückliches Mitnahmeverbot ausgesprochen. Besonders beim Fernverkehr wie dem ICE gibt es klare Regelungen.
Die Deutsche Bahn hat beispielsweise Elektroroller mit bestimmten Lithium-Ionen-Batterien aufgrund von Brandgefahr in vielen Fällen verbannt. Wer seinen Roller trotzdem transportiert, riskiert den Ausschluss von der Beförderung.
Unterschied zwischen dem öffentlichen Nahverkehr und Fernverkehr: Was gilt wo?
Im Jahr 2025 könnten neue gesetzliche Regelungen in Kraft treten. Für neu zugelassene Roller mit höherer Leistung oder Geschwindigkeit wird eine Fahrerlaubnis diskutiert. Bei E-Scootern, die nicht unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen, könnte der Führerschein der Klasse AM oder Mofa erforderlich werden.
Für Käufer bedeutet das, dass beim Erwerb besonders auf E-Scooter mit Straßenzulassung, maximale Geschwindigkeit und allgemeine Lizenz geachtet werden sollte. Unsere E-Scooter haben bereits eine Straßenzulassung, sodass du sorgenfrei am Straßenverkehr teilnehmen kannst. Durchstöbere jetzt unser Angebot an E-Scootern und Zubehör!
E-Tretroller: Wie sieht es mit der Mitnahme in der U-Bahn, S-Bahn und Straßenbahn aus?
In vielen U-Bahnen und Straßenbahnen ist die Mitnahme möglich. Insbesondere, wenn der E-Roller eingeklappt ist und keine Gefahr für andere Zuggäste darstellt. Aber Vorsicht: Manche Verkehrsbetriebe haben bereits ein entsprechendes Verbot eingeführt.
Die S-Bahn erlaubt häufig die Beförderung, wenn der Roller wie ein Gepäckstück behandelt wird. Erkundige Dich am besten direkt beim jeweiligen Verkehrsbetrieb, bevor Du losfährst.
E-Scooter und Akkus: Warum die Brandgefahr ein Thema ist
Die größte Sorge vieler Verkehrsunternehmen betrifft den Akku, vor allem bei nicht zertifizierten Lithium-Ionen-Batterien. Es gab bereits dokumentierte Fälle von Bränden und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen.
Aus diesem Grund setzen viele deutsche Verkehrsunternehmen auf einen hohen Sicherheitsstandard und verbieten die Mitnahme von Elektro-Kleinstfahrzeugen, deren Batterien nicht den aktuellen Vorgaben entsprechen.
Welche Regelungen für E-Scooters gelten in ICE, TGV, RJX und ECE?
In den meisten Fernverkehrszügen wie ICE, RJX, TGV oder ECE gilt ein grundsätzliches Mitnahmeverbot für Scooter. Die Deutsche Bahn betont, dass es keine Möglichkeit gibt, den Roller sicher aus dem Weg zu räumen, und verweist auf die oben genannte Brandgefahr.
Hier heißt es also: Nicht mitnehmen, sonst droht eine unangenehme Auseinandersetzung mit dem Zugpersonal.
Was ist mit Bussen und Bahnen im städtischen ÖPNV?
Im städtischen ÖPNV (Bus, U-Bahnen, Stadtbahnen) ist das Mitnehmen von Rollern oft erlaubt, sofern der Roller kompakt, eingeklappt und sicher verstaut ist.
Einige Verkehrsunternehmen setzen jedoch auch hier auf ein Mitnahmeverbot, vor allem, wenn der Elektroscooter nicht den aktuellen Standards entspricht oder zu groß ist. Auch hier hilft ein Blick auf die Webseite des jeweiligen Verkehrsbetriebs.
Schienenpersonennahverkehr: Wie muss man den E-Roller verstauen?
Die Richtlinie lautet: Zusammenklappen und wie ein normales Gepäckstück auf die Gepäckablage legen oder unter den Sitz schieben. Große Roller, die nicht klappbar sind, stellen oft ein Problem dar.
Einige Bahnen bieten ein Mehrzweckabteil, in dem auch Elektrokleinstfahrzeuge transportiert werden können. Diese Plätze sind aber oft auch für Fahrräder reserviert.
Was gilt als Handgepäck und wann ist der E-Scooter zu groß, um transportiert zu werden?
Laut VDV dürfen Elektro-Kleinstfahrzeuge wie E-Kickboards oder Tretroller, sofern sie zusammengeklappt sind, als Handgepäck gelten. Die Voraussetzung ist, dass sie keine Wege oder Türen blockieren.
Sobald der Scooter nicht mehr in die Gepäckablagen passt oder zu sperrig ist, zählt er nicht mehr als Handgepäck und die Beförderung kann verweigert werden. Du suchst einen Scooter, der besonders kompakt und mitnahme freundlich ist? Dann schau Dir die Modelle unserem E-Scooter Onlineshop an!
E-Roller im Zug: Tipps für eine stressfreie Mitnahme
- Prüfe die Regelungen des Verkehrsunternehmens vor Fahrtantritt.
- Achte auf die Akkukapazität und den Zustand Deines E-Scooters.
- Klappe Deinen Roller immer zusammen und sichere ihn im Gepäckbereich.
- Meide Stoßzeiten, um Konflikte mit anderen Fahrgästen zu vermeiden.
Wichtigste Punkte zusammengefasst:
- Der Transport von E-Scootern ist nicht überall erlaubt – vor allem im Fernverkehr nicht.
- Im Nahverkehr gilt: Zusammenklappen, sicher wegräumen, andere Fahrgäste nicht behindern.
- Die größte Sorge: Brandgefahr durch Batterien– daher prüfen viele Verkehrsunternehmen die Sicherheitsstandards.
- ICE, TGV, RJX und ECE: meist Mitnahmeverbot.
- Städtische ÖPNV-Verkehrsbetriebe erlauben es meist, wenn der Roller kompakt ist.
- Informiere Dich immer vorab über die Regelungen des jeweiligen Verkehrsbetriebs.
E-Scooter mitzunehmen ist kein Selbstläufer. Während der Nahverkehr oft tolerant ist, zeigen sich die Verkehrsunternehmen des Fernverkehrs deutlich strenger. Wer auf Nummer sicher gehen will, hält sich an unseren Ratschlag, seinen E-Roller nur zusammengeklappt mitzunehmen und sich vorher über die Mitnahmeregeln zu informieren. Wir wünschen Dir viel Spaß beim Fahren!

